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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) regeln die Geschäfts-beziehungen zwischen Grellgrau und ihren Auftraggebenden (nachstehend: Kunden). Sie sind vollwertiger Bestandteil des Zusammenarbeitsvertrags. Kunden machen keine eigenen Geschäftsbedingungen geltend.

 

  1. Leistungen

Grellgrau bietet Leistungen in den Bereichen Branding, Unternehmenskommunikation, Werbung, Publishing, Fotoshooting, Film und Webdesign. Auf Wunsch vermittelt Grellgrau zusätzliche Dienstleistungen wie Webhosting, Druck oder Publikationen.

 

  1. Erstbesprechung

Eine Erstbesprechung mit einem neuen Kunden ist in der Regel kostenfrei, soweit deren Dauer inkl. An- und Rückfahrt einen halben Arbeitstag nicht übersteigt.

 

  1. Offerten

Offerten von Grellgrau sind Kostenschätzungen, welche möglichst realistisch ausgeführt werden. Werden offerierte Kosten um über 10 % überschritten, wird der Kunde vorgängig informiert und um sein Einverständnis gebeten.

 

Extern eingeholte Leistungen Dritter wie Webhosting, Fotoshooting, Druck oder Publikationen werden separat offeriert bzw. als Drittleistungen gekennzeichnet. Im üblichen Fall werden allfällige Produkteinkäufe, z. B. Bilder aus Datenbanken, nicht in die Offerte integriert, sondern während der Arbeitsphase im konkreten Fall mit dem Kunden abgesprochen.

 

Erstofferten ohne konzeptionelle Vorarbeit sind in der Regel kostenlos und maximal 30 Tage gültig. Vom Kunden gewünschte Zusatzofferten

während der Arbeitsphase können verrechnet werden. Die offerierten Kosten sind ohne MwSt. Offerten von Grellgrau dürfen ausschliesslich vom Kunden eingesehen werden. Werden Offerten, Vorstudien, Ideenskizzen oder Konzepte weitergegeben oder für das Einholen von Konkurrenzofferten verwendet, ist der Kunde schadenersatzpflichtig.

 

  1. Submissionen

Submissionsverfahren der offenen und begrenzten Ausschreibung (Konkurrenz-präsentationen) sind entschädigungspflichtig. Grellgrau kann dem Kunden die erstattete Präsentationsentschädigung bei definitiver Auftragserteilung anrechnen. Grellgrau geht davon aus, dass der Kunde bei Submissionsverfahren Präsentationsentschädigungen und teilnehmende Agenturen transparent macht und eine Gleichbehandlung gewährleistet.

 

  1. Auftragserteilung

Bei Aufträgen mit einem Kostenvolumen ab CHF 1‘000.– erteilt und bestätigt der Kunde den Auftrag mit seiner handschriftlichen Unterschrift unter der Offerte oder einer digitalen Verifizierung über „Bexio“. Die unterschriebene Auftragserteilung kann Grellgrau per Post oder E-Mail eingesandt werden. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde zudem, dass er innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung eine Akontozahlung von 30 % des offerierten Gesamtbetrags leisten wird.

 

Aufträge mit einem Kostenvolumen unter CHF 1‘000.– können auch ohne vorgängige Offerte und per E-Mail erteilt werden. Aufträge, welche per E-Mail erteilt werden, werden als rechtsverbindlich betrachtet und ausgeführt. Mit dem erteilten Auftrag wird gemeinsam ein verbindlicher Zeitrahmen festgelegt. Allfällige Expressgebühren müssen bei Arbeitsbeginn

geklärt werden.

 

  1. Anzahlung

Bei Aufträgen mit einem Kostenvolumen ab CHF 1‘000.– wird grundsätzlich eine vorgängige Akontozahlung von 30 % des offerierten Gesamtbetrags fällig. Die Anzahlung ist innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Anschliessend werden die effektiv geleisteten

Stunden monatlich abgerechnet.

 

  1. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde unterstützt Grellgrau bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, im Wesentlichen durch rechtzeitige und klare Instruktion und Information. Kosten, die dem Kunden dadurch entstehen, werden von ihm allein getragen. Entsteht Grellgrau

durch fehlende oder mangelhafte Mitwirkung des Kunden Mehraufwand, wird dieser dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

Überlässt der Kunde Grellgrau Werke von Drittpersonen, z. B. Text und Design einer anderen Agentur, geht Grellgrau davon aus, dass der Kunde die Rechte besitzt und weitergibt und dass die Werke bearbeitet werden dürfen. In diesem Zusammenhang lehnt Grellgrau jede Haftung für Rechtverletzungen ab.

 

  1. Annullierung, Reduktion und vorzeitige Beendigung der Zusammenarbeit

Wird ein vereinbarter Auftrag durch den Kunden annulliert oder reduziert, bzw. beendet der Kunde die Zusammenarbeit vorzeitig, treten folgende Bestimmungen in Kraft:

  • Bereits erbrachte und begonnene Leistungen werden in Rechnung gestellt.
  • Grellgrau kann bei Annullierung, Reduktion und vorzeitiger Beendigung einen  Schadenersatz geltend machen.
  • Extern bestellte oder eingeholte Leistungen müssen vollumfänglich entschädigt werden. Der Kunde haftet gegenüber Dritten direkt.
  • Bereits getätigte Zahlungen des Kunden werden nicht rückerstattet.

 

  1. Rücktrittsrecht

Werden Arbeiten von Grellgrau nach Ablauf der Mahnfrist nicht bezahlt, ist Grellgrau berechtigt, sämtliche offerierten Kosten umgehend zu fakturieren. Dies trifft auch dann zu, wenn Akontozahlungen nicht geleistet wurden.

 

Schliesst der Kunde einen Nachlassvertrag ab, beantragt er Gläubigerschutz oder wird über ihn Konkurs eröffnet, ist Grellgrau zum umgehenden Rücktritt aus der Geschäftsbeziehung berechtigt.

 

  1. Kennzeichnungsrecht

Grellgrau darf sämtliche Kommunikationsmittel angemessen kennzeichnen sowie für Eigenwerbung und Teilnahme an Preisverleihungen und Ausstellungen verwenden. Allfällige einschränkende Bestimmungen auf Kundenwunsch müssen vertraglich festgehalten werden.

 

  1. Eigentumsrechte

Das Urheberrecht bleibt bei Grellgrau. Sie allein bestimmt über die Verwendung. Ohne ausdrückliche Zustimmung Von Grellgrau dürfen keine Änderungen an den Werken vorgenommen werden. Das geistige Eigentum der Werke von Grellgrau wird geschützt durch das Bundesgesetz über das Urheberrecht und anverwandte Schutzrechte. Grellgrau kann dem Kunden auf dessen Wunsch freiwillig Rechte verkaufen. Es wird im Einzelfall ein angemessener Kostenbetrag vereinbart.

 

  1. Nutzungsrechte

Die Nutzung der von Grellgrau erarbeiteten Werke geistiger und physischer Art steht dem Kunden ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags zu. Werden dem Kunden Unterlagen jeglicher Art ausgeliefert, dürfen diese ausschliesslich im Rahmen des Auftrags verwendet werden. Soweit keine andere schriftliche Abmachung erfolgt, beschränkt sich die Nutzung auf die Erstverwendung für das vereinbarte Medium.

 

Folgenutzungen sowie Nutzungen für andere Zwecke, Medien, Produkte, Dienstleistungen oder Märkte sind zusätzlich zum Honorar für die Erstnutzung zu entschädigen. Grellgrau kann dem Kunden für Folgenutzungen sowie Nutzungen für andere Zwecke auf Wunsch Kostenofferten erstellen. Der Kunde muss Grellgrau über jede weitere Nutzung, welche über die Erstnutzung im vereinbarten Medium hinausgeht, unterrichten. Für Nutzungen ohne Einwilligung von Grellgrau ist der Kunde schadenersatzpflichtig.

 

Die formulierten Bestimmungen zu den Nutzungsrechten umfassen auch die Rechte an präsentierten Vorschlägen oder Teilen solcher.

 

  1. Drittleistungen

Für die auf Wunsch des Kunden beigezogenen Drittpersonen übernimmt Grellgrau weder Sach- noch Rechtsgewähr. Sie haftet in keiner Weise für die von Dritten eingebrachten Leistungen, insbesondere bei Kostenüberschreitungen und Ausführungsmängeln.

 

In der Regel stellen Drittpersonen ihre Rechnung an die Adresse des Kunden aus. Die Rechnungen werden Grellgrau zur Kontrolle vorgelegt und von dieser dem Kunden weitergeleitet.

 

  1. Aufbewahrung

Grellgrau bewahrt ihre abgeschlossenen und entschädigten Werke während eines Jahres nach Auftragsabschluss an ihrem Geschäftsdomizil auf. Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung ist Grellgrau danach von der Aufbewahrung befreit.

 

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Firmensitz von Grellgrau